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Darf ein Betriebsarzt einen Mitarbeiter aufgrund einer Vorerkrankung vom Tragen der Sicherheitsschuhe befreien?

sind, nicht auf diese verzichtet werden. Bestehen bei einzelnen Beschäftigten, aus welchen Gründen auch immer, gesundheitliche Bedenken hinsichtlich des Tragens der Sicherheitsschuhe, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bzw. welche Ersatzmaßnahmen möglich sind.Sofern Sonderschuharten entsprechend Abschnitt 4.2 der DGUV Regel 112-191 nicht in Betracht kommen, ist faktisch als Ersatzmaßnahme ...

Stand: 29.10.2019

Dialog: 11063