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Besteht eine Helmtragepflicht für Abschleppunternehmen, wenn das abzuschleppende Fahrzeug mit einer kraftbetätigten Hebevorrichtung aufgenommen und auf dem Schleppfahrzeug abgesetzt wird ?

Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 3552