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Wenn nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine Verkürzung der Prüffristen erforderlich wird, müssen dann alle Prüfplaketten erneuert werden?

. durch Aushänge am schwarzen Brett, Intranet Information der Beschäftigten etc.). Gängige Praxis wäre es jedoch, das verlängerte Prüfintervall erst nach der nächsten anstehenden Prüfung anzuwenden, so dass dann die Betriebsmittel korrekt gekennzeichnet werden können. ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 26946

Kann man bei flurbedienten Brückenkranen die Prüffrist von einem Jahr verlängern, wenn der Kran nur geringe Laufzeiten im Jahr hat?

."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 30885