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Rechercheergebnisse

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Gilt die Unterweisungspflicht nach Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitsmittel?

Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...

Stand: 25.02.2021

Dialog: 24777

Gibt es ein unterstützendes System oder Vorlagen zur Erstellung von Betriebsanweisungen?

Die BGN hat die „Orientierungshilfe für die Auswahl von Arbeitsschutz-Software" veröffentlicht.In der Orientierungshilfe sind technische und inhaltliche Anforderungen als Praxishilfe für die Auswahl zusammengestellt.Zudem liegen der Bericht „Marktrecherche zu deutsch­sprachigen internet­gestützten Anwendungen zur Umsetzung von organisatorischen Regelungen des betrieblichen Arbeits­schutzes ("E-Arb ...

Stand: 06.03.2025

Dialog: 44081

Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."Eine Betriebsanweisung gibt Hinweise auf die Gefährdungen bei der Nutzung von Arbeitsmitteln, d.h. sie informiert wie Beschäftigte mit den Arbeitsmitteln umgehen sollten ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512