Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Betriebsanweisungen zwingend direkt an den Maschinen ausgehangen werden?

zum Arbeitsraum, in der Nähe vom Meisterbüro oder dem schwarzen Brett ausgehangen. Es muss aber sichergestellt sein, dass Beschäftigte jederzeit die Möglichkeit besitzen, die für sie relevanten Betriebsanweisungen einsehen zu können. Ein Zugriff auf die EDV-Fassung der Betriebsanweisung mittels Computer stellt nur ein zusätzliches Informationsangebot dar und sollte die gedruckte Version nicht verdrängen ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 24225