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Dürfen Arbeitsmittel, in diesem Fall Leitern, genutzt werden, auch wenn sie noch nicht innerbetrieblich geprüft worden sind?

Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...

Stand: 13.01.2021

Dialog: 43441