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Muss nach BetrSichV die Prüfung von Anlagen im Bereich des Explosionsschutz zum 1. Juni 2018 abgeschlossen sein oder bedeuten die Übergangsvorschriften, dass die ZÜS bis zu diesem Termin die Prüfungen begonnen haben muss?

TRBS 1201). Ob sich eine überwachungsbedürftige Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, muss bis zum Ablauf der festgelegten Prüffrist von einer ZÜS bzw. zur Prüfung befähigten Person bewertet werden. Eine Bewertung des Zustandes einer überwachungsbedürftigen Anlage ist nur möglich, wenn eine Prüfung abgeschlossen ist.Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 BetrSichV, auf welche ...

Stand: 25.05.2018

Dialog: 42290