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Sind nur explosionsgefährdete Bereiche, in denen Zonen definiert sind, zu kennzeichnen, oder generell alle Bereiche, in denen es zur Bildung einer g.e.A. kommen kann?

Ein explosionsgefährdeter Bereich ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter § 2 „Begriffsbestimmungen“ Nr.14 wie auch in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 in Kap. 2.2 „Explosionsgefährdete Bereiche“ Nr.1 als ein Gefahrenbereich definiert, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In der TRGS 720 wird unter Kap. 2.2 Nr. 1 ergänzend ausgeführt, dass ein Be ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43084