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Sind nur explosionsgefährdete Bereiche, in denen Zonen definiert sind, zu kennzeichnen, oder generell alle Bereiche, in denen es zur Bildung einer g.e.A. kommen kann?

“ herangezogen werden. Gemäß Kap. 5.1 „Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen“ Nr.(6) sind Sicherheitszeichen, hier das Sicherheitszeichen D-W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43084