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In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

in einem explosionsgefährdeten Bereich und deren Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen wiederkehrend mindestens alle drei Jahre zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1 durchgeführt werden." Die hier vorgeschriebene Prüfung bezieht sich also nur auf die dort genannten Anlagenbestandteile. Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 der RL 2014/34/EU: "Geräte": Maschinen, Betriebsmittel ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077