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Müssen Fahrzeuge einen Mindestabstand zu Batterie-Ladestationen einhalten?

. Im Normalfall ergeben sich um die Fahrzeugen keine explosionsgefährdeten Bereiche. Gleichwohl kann eine Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden.Eine Richtgröße für den Abstand könnten die 5 m, die in der (inzwischen zurückgezogenen) DGUV Information 209-067 für feuergefährdete Bereiche aufgeführt sind, sein. Verbindlich ist jedoch der in der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelte Abstand ...

Stand: 18.10.2016

Dialog: 27697