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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

auch im Beamtenrecht. Daher sollte geprüft werden, ob die Beauftragung des Betriebsarztes "zur Überprüfung einer Dienstfähigkeit" in dem vorliegenden konkreten Fall eine gegebene rechtliche Grundlage hat (z.B. nach Beamtenrecht oder durch eine besondere gesetzliche Grundlage). Sollte diese gesetzliche Grundlage nicht gegeben sein, ist eine Beauftragung des jeweiligen Betriebsarztes mit der Fragestellung ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436