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Unterliegt das Verbandbuch dem Datenschutz und/oder der ärztlichen Schweigepflicht?

Die im Verbandbuch dokumentierten Meldungen über Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen enthalten sensible Gesundheitsdaten. Ein Verbandbuch ist daher so aufzubewahren, dass es nicht durch Unbefugte eingesehen werden kann, Stattdessen sollte das Verbandbuch durch eine dafür benannte Person verwahrt werden, am besten durch eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. Und zwar verschlossen ...

Stand: 12.09.2024

Dialog: 4038