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Muss mein Arbeitgeber mir Arbeits- und Schutzkleidung in einer passenden Größe zur Verfügung stellen?

..." Eine Erläuterung der PSA-Benutzungsverordnung erfolgt z.B. durch die berufsgenossenschaftlichen Regel 112 - 189 "Benutzung von Schutzkleidung" (DGUV Regel 112-189, zu finden über www.dguv.de/publikationen ). Schutzkleidung ist hiernach eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll.In der DGUV Regel 112-189 wird ausgeführt ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42294