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Inwieweit sollte das dritte Geschlecht bei der Planung von Neubauten jetzt schon Berücksichtigung finden?

zu erwarten. Für den Bereich des Bau- und Arbeitsschutzrechts sind dem KomNet-Expertennetzwerk allerdings noch keine konkreten Novellierungsbestrebungen bekannt. Es empfiehlt sich dennoch proaktiv vorzugehen, um Diskriminierungen zu vermeiden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang, Nummer 4.1 "Sanitärräume") besagt aktuell, dass der Arbeitgeber Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Frauen ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42630

Welche Auswirkungen hat das drittes Geschlecht (divers) auf den betrieblichen Alltag?

, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung für alle Beschäftigten zu unterstützen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang, Nummer 4.1 "Sanitärräume") besagt aktuell, dass der Arbeitgeber Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für Frauen und Männer getrennt einzurichten hat oder eine getrennte Nutzung ermöglichen muss.Da diese Regelung das dritte Geschlecht nicht miteinbezieht, besteht ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42593