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Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

Eine Unterschrift der Jugendlichen ist i.d.R. nicht erforderlich. Grundsätzlich muss bei Fragen der Unterzeichnung die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen und Kindern (siehe dazu auch § 106 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) bedacht werden. Dies ist jedoch insbesondere für Verträge von Bedeutung, die für Jugendliche nachteilig sind oder sein können. Es ist davon auszugehen ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379