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Entstehen für meinen Arbeitgeber in der Zeit eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes weiterhin Kosten durch den Beitrag zur Berufsgenossenschaft?

Das Beschäftigungsverhältnis wird durch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot nicht berührt. Auch wird von einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung und damit die Beitragspflicht nicht berührt. Unter § 1 Erstattungsanspruch des Aufwendungsausgleichsgesetzes -AAG- ist folgendes geregelt: (1) Die Krankenkassen mit Ausnahme ...

Stand: 18.12.2014

Dialog: 11070