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Welche Unfallverhütungsvorschrift gilt für hauptamtlich angestellte Feuerwehrleute, die bei einer Freiwilligen Feuerwehr "beschäftigt" sind?

ist zu dem Geltungsbereich folgendes nachzulesen:"§ 1 GeltungsbereichDeutlich geändert hat sich gegenüber der bisherigen UVV der in Abschnitt 1 festgelegte Geltungsbereich. Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren" gilt „nur" noch für Städte und Gemeinden mit Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren sowie die dort ehrenamtlichen Dienst verrichtenden Feuerwehrangehörigen. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Sie gilt ...

Stand: 09.01.2020

Dialog: 42889