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Fällt ein Regalbediengerät, mit dem Beschäftigte auf 11 m Höhe fahren, unter die Kategorie Flurförderzeuge und damit unter die Vorschrift 68?

ein- und auszulagern. Es kann auch zur Kommissionierung oder zur Durchführung ähnlicher Funktionen dienen. Zum Regalbediengerät gehören auch Umsetzeinrichtungen für den Gassenwechsel. Die Steuerung der Geräte darf manuell bis vollautomatisch erfolgen. Im Gegensatz zu den Regalbediengeräten können Regalflurförderzeuge frei verfahren."Hinweis:Auf die Publikationen zum Thema Regalbediengeräte möchten wir hinweisen. ...

Stand: 28.11.2022

Dialog: 43719