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Rechercheergebnisse

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Gilt die ASR A3.7 auch für Arbeitsplätze im Freien?

Nein, die ASR A3.7 „Lärm" gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien (siehe hierzu Abschnitt 2 „Anwendungsbereich" Absatz 1 der ASR A3.7). Dort heißt es wie folgt:„(1) Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden." ...

Stand: 10.04.2024

Dialog: 43925

Fällt ein Raum unter die Laborrichtlinie, nur weil man diesen "Labor" nennt?

verflüssigte Gase. Auch die erstickende Wirkung vieler Gase ist eine solche Gefährdung. Auch auf den ersten Blick harmlose Stoffe können Gefahrstoffe sein, beispielsweise Cellulosepulver, das im Gemisch mit Luft zu einer Explosionsgefahr führen kann.Laboratorien sind Arbeitsräume, in denen Fachleute oder unterwiesene Personen Versuche zur Erforschung oder Nutzung naturwissenschaftlicher Vorgänge durchführen ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42652