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Wie soll mit den Beschäftigten in Elternzeit/Mutterschutz/im Krankenstand oder mit Praktikanten bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen verfahren werden?

bei einer Mitarbeiterbefragung, insbesondere zu Zwecken einer (psychischen) Gefährdungsbeurteilung, alle relevanten Mitarbeitergruppen im Unternehmen vertreten sein. Hierzu gehören auch Praktikantinnen und Praktikanten, die ähnlich wie Leiharbeitnehmer, befristet Beschäftigte etc. zwar nur vorübergehend dem Betrieb angehören, jedoch in der Regel am regulären Arbeitsbetrieb partizipieren. Daher sind auch aus dieser Gruppe ...

Stand: 22.10.2018

Dialog: 42490