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Schließt das Sprengstoffgesetz im Zusammenhang mit dem gewerblichen Abbrennen von einem Feuerwerk auch den Schutz von Tieren ein?

und bewegliche Güter wie z. B. Gebäude oder Autos. Gemäß § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - sind Tiere keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Hier gilt das Tierschutzgesetz - TierSchG.Fazit:Das Sprengstoffgesetz - SprengG - schließt den Schutz von Tieren daher nicht ein. ...

Stand: 09.05.2023

Dialog: 22106