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Muss nach aktueller Rechtslage die Qualifizierung eines Mitarbeiters zur Bedienung eines Elektro-Hochhubwagens durch eine theoretische oder praktische Prüfung dokumentiert werden?

Qualifikation und eine besondere Beauftragung.Für das Bedienen eines Gabelstaplers sind – wie schon in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Flurförderzeuge“ festgelegt – eine besondere Qualifikation und eine besondere Beauftragung, meist schriftlich, erforderlich. Für die anderen aufgeführten Geräte, wie Mitgängerflurförderzeuge, war dies bisher nicht oder nur mit geringer Verbindlichkeit gefordert ...

Stand: 16.07.2024

Dialog: 43979