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Ist ein ungewollter Wiederanlauf bei handgeführten Maschinen unzulässig?

sind aber unter der Maschinenrichtlinie gelistet und lösen eine sogenannte Vermutungswirkung aus.Sollte Ihnen konkret eine entprechende Maschine bekannt sein, so können Sie unter Hinweis auf die Nichteinhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie dies an die zuständige Marktaufsichtsbehörde melden. Eine Behördensuche bietet die Internetseite www.icsms.de, über die Sie auch direkt eine Mängelmeldung ...

Stand: 27.08.2020

Dialog: 12639