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Fällt ein Kaffeeautomat (Großautomat) unter die Maschinenrichtlinie und der innen verbaute Druckbehälter mit 8 bar unter die Druckgeräterichtlinie?

Ein elektrisch betriebener Kaffeeautomat könnte zunächst sowohl der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) als auch der Richtlinie 2014/35/EU (bisher: 97/23/EG; „Niederspannungsrichtlinie“) unterliegen. Beide Richtlinien grenzen sich voneinander ab, d. h. ein Produkt kann nur einer der beiden Richtlinien unterliegen. Viele Haushaltsprodukte unterliegen der Richtlinie 2014/35/EU, obwohl von di ...

Stand: 08.10.2016

Dialog: 27619