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Müssen unsere Techniker nach BetrSichV auch bestellt/befähigt werden?

, wenn sie nicht ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden.Die besonderen Gefährdungen im § 12 Abs. 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 BetrSichV und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst festzulegen bzw. aus geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu entnehmen, z.B. müssen Fahrer von Flurförderzeugen beauftragt werden. Die Verwendung ...

Stand: 17.12.2018

Dialog: 42540