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Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

. Stoffeigenschaften (entzündbare Flüssigkeit) und einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben und es beabsichtigt ist, in den Lagereinrichtungen (Fässern) einen Gesamtrauminhalt von weit mehr als 10 000 Litern zu lagern, bedarf die vorgesehene Lagerung einer Erlaubnis nach § 18 BetrSichV. ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808