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Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten." (§ 2 Abs.5 BetrSichV) Hinweis: Fachkunde kann man zum Beispiel bei Lehrgängen der bekannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) erlangen ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071