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Wenn das Desinfizieren nach dem Handschuhtragen mehrmals pro Tag unverzichtbar ist, würde dies dann ausreichen, um einen Vorsorgeanlass Feuchtarbeit abzuleiten?

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen. Die Notwendigkeit Wunschvorsorge zu ermöglichen, greift bei mehrmaligen Händedesinfizieren nach kurzzeitigem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe in jedem Fall, auch wenn sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 23.07.2023

Dialog: 43783