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Habe ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit während Mutterschutz und Elternzeit noch Pflichten oder Verantwortlichkeiten im Betrieb?

und Elternzeit besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter fort. Eine betriebliche Tätigkeit übt während dieser Zeit die (werdende) Mutter nicht aus und kann damit auch nicht ihren Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachkommen. Je nach Dauer der Abwesenheit und der zu erbringenden Einsatzzeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und klären, ob für seinen Betrieb ...

Stand: 19.10.2021

Dialog: 8104