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Gibt es für die Reinigung eines stark mit Taubenkot verschmutzten Kirchturms bestimmte Auflagen und Vorschriften in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Reinigungsarbeiten an/in Gebäuden und Einrichtungen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung mit Arbeitsstoffen unterschiedlicher Risikogruppen.Im Taubenkot sind viele Infektionserreger enthalten, die u.a. Lungen- oder Darmerkrankungen verursachen können. Die relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen zur Beseitigung von Taubenkot können sie der ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 8414