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Dürfen Erkenntnisse aus dem Biomonitoring ohne Zustimmung der Beschäftigten für den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) genutzt werden?

durch den Organisationsdienst für Nachsorgeuntersuchungen (ODIN) und durch den Leistungserbringer (GVS) (organisiert durch die DGUV Vorsorge) genutzt werden.Der Organisationsdienst für Nachuntersuchungen (ODIN) ist eine zentrale Serviceeinrichtung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Mit ODIN stellen die Unfallversicherungsträger sicher, dass die arbeitsmedizinische Versorgung auch nach Beendigung des Arbeitsplatzes ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44069