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Gibt es für diagnostische Proben, die mit dem Fahrradkurier oder zu Fuß transportiert werden, verbindliche Regelungen über die Verpackung?

Grundsätzlich gilt national die Gefahrgutgesetzgebung für zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. § 2 GGVSEB Begriffsbestimmungen: Die nachfolgenden Begriffe werden im Sinne dieser Verordnung wie folgt verwendet: 6. Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR die in Abschni ...

Stand: 26.01.2015

Dialog: 22943