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Fallen Lüftungsanlagen/RLT-Anlagen, die aus mehreren unvollständigen Maschinen errichtet wurden, unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“Das wichtigste Merkmal ist hier somit, wer sich als verantwortlich erklärt! Empfehlenswert ist hier, dass der „Auftraggeber“ in seinem Vertrag mit der Firma, die die Arbeiten ausführt, ganz konkret formuliert, wer als Hersteller im Sinne der 9.ProdSV anzusehen ist!Wenn der Auftraggeber/Betreiber ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43476