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Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

" sich der Stoff der Kandidatenliste befindet. Ferner müssen alle Informationen mitgeteilt werden, die aufgrund des Vorliegens dieser Stoffe notwendig sind, um die sichere Verwendung zu gewährleisten.Die Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen wurden entsprechend angepasst. ("Leitlinie zu Stoffen in Erzeugnissen", 4. Auflage, Helsinki, European ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281