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Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

: Abbruch- und Instandsetzungsarbeiten gem. § 11 (2) GefStoffV) wegen ihrer nachweislich krebserzeugenden Wirkung verboten wurde, bedeutet das für den Arbeitgeber, dass er vor Aufnahme der Tätigkeiten an einem Gebäude (u. a. Putze) bzw. an einer technischen Anlage (z. B. Brandschutzklappe) über den Auftraggeber relativ einfach über das Baubeginndatum feststellen kann, ob im Bereich seiner geplanten ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065