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Gibt es Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung mit Maschinen arbeiten zu lassen, obwohl in deren Bedienungsanleitungen eine Nutzung durch diese Personengruppe ausgeschlossen wird?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmittel zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen ...

Stand: 24.09.2016

Dialog: 27533