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Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

des Bauprozesses und die Verkehrssicherungspflicht. Die Aufgaben und Aktivitäten der verschiedenen Beteiligten sind innerhalb der einzelnen Phasen und des gesamten Bauablaufs zu koordinieren. In seiner Rolle als Initiator trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für die bauliche Anlage und den Vorgang ihrer Errichtung hinsichtlich der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559