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Müssen Brandschutz- und Rauchschutztüren mit einer Prüfplakette der jährlichen Prüfung gekennzeichnet sein, oder reicht eine Protokollierung der durchgeführten Prüfung aus?

folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore ...

Stand: 25.06.2024

Dialog: 43963