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Dürfen im gesamten Fluchtverlauf von Fluchtwegen Regaleinheiten in einer Höhe von über 2,5m angebracht werden?

Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auch den Schutz vor herabfalle ...

Stand: 09.11.2023

Dialog: 12439