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Müssen an kraftbetätigten mehrteiligen Flügeltoren die Quetschstellen, die sich zwischen den Flügeln bilden, technisch abgesichert werden

Selbsthaltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1),• Begrenzung der Kräfte, die durch den Torflügel erzeugt werden, wenn er auf eine Person oder einen Gegenstand auftrifft,• Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen (druckempfindliche oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen).Informationen zu der Thematik finden sind auch in der DGUV Information 208-022 "Türen und Tore". ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 12514