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Fragen zum Strahlenschutz in einem Biotech-Unternehmen

beantwortet werden, darf im gesamten Unternehmen die Summe aller radioaktiven Stoffe den Wert 1 nicht überschreiten (Summenformel beachten). Nur in diesem Fall darf genehmigungsfrei gemäß § 5 StrlSchV gearbeitet werden. In allen anderen Fällen ist der Umgang dann genehmigungspflichtig. ...

Stand: 19.03.2020

Dialog: 7832