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Wann, wo und von wem müssen in Kfz-Betrieben Sicherheitsschuhe getragen werden?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 3 muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung (hier: Schutzschuhe) zur Verfügung zu stellen sind, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermitteln.Sowohl unter Ziff. 3.1.1 als auch im Anhang 2 der DGUV Regel 112- ...

Stand: 26.04.2024

Dialog: 1553