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Unterliegen Gasfackeln der Druckgeräterichtlinie und müssen daher eine CE-Kennzeichnung haben?

der DGRL die jeweilige Leitung fällt. Eine CE-Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn sich eine Einstufung in die Kategorie I-III ergibt. Das Vorhandensein einer solchen Rohrleitung oder von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion oder druckhaltenden Ausrüstungsteilen macht auch eine CE-Kennzeichnung der gesamten Fackel (als Baugruppe) erforderlich.Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass aufgrund ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43011