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Beginnt der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit an der Wohnungstür/Haustür oder erst am Gartentor?

Wegeunterbrechung länger als zwei Stunden, besteht für den gesamten restlichen Heimweg kein Versicherungsschutz mehr.Oder kürzer:Zu den versicherten Tätigkeiten zählt auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht nur auf dem unmittelbaren Weg nicht auf Um- und Abwegen. Der unmittelbare Weg muss ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 43753