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Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer entfallen, wenn sie einer regelmäßigen zustandsbezogenen Instandhaltung unterliegen, bei der Schäden, die zu einem Lastabsturz führen können, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.   Anmerkung: Die Bestimmung des § 37 Abs. 5 Nr. 3 DGUV Vorschrift 54 ist nicht an bisherige regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige gebunden. Sie trägt der Tatsache ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610