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Ist eine gewerblich genutzte und von Hand gesteuerte Drohne ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße.In der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung des BMAS ist folgendes nachzulesen:"Erfasst werden alle technischen Arbeitsmittel, wie sie für die Verrichtung einer Arbeitstätigkeit ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 26816