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Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Kinderwagen fallen unter keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG und dürfen daher nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Sicherheitstechnische Anforderungen werden in der Norm DIN EN 1888 beschrieben. ...
Stand: 06.06.2012
Dialog: 12244
Für einen Betrieb ist es nicht verboten, Lagergeräte wie Paletten, Gestelle, Rungen etc. selber zu bauen. Bei den genannten Lagergeräten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitsmittel müssen den im § 7 der BetrSichV genannten Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel entsprechen. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden ...
Stand: 25.01.2012
Dialog: 15401
Die Spielzeugverordnung - 2. GPSGV www.baua.de/de/Produktsicherheit/Rechtstexte/Spielzeug.html in Verbindung mit der Richtlinie 2009/48/EG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:de:PDF kennt keine Ausnahme für Kleinstserien und findet dementsprechend Anwendung. Ausnahmen für bestimmte Spielzeuge, für die die Verordnung und die Richtlinie keine Anwendung fin ...
Stand: 04.01.2012
Dialog: 15268
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen". Der Hersteller hat eine Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Für Maschinen muss der Hersteller die Risikobeurteilung dokumentieren; diese ist dann Bestandteil der technischen Unterlagen. Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Do ...
Stand: 27.06.2011
Dialog: 13971
Uns liegen keine Informationen vor, durch welche nationalen Vorschriften die EG-Richtlinien 2003/10/EG - Lärm und die RL 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie in Luxemburg in nationales Recht umgesetzt sind. Wir empfeheln Ihnen diesebezüglich mit den entsprechenden Behörden in Luxemburg Kontakt aufzunehmen. Adressen und weitere Informationen werden z.B. unter http://osha.europa.eu/fop/luxemburg/fr/ an ...
Stand: 22.01.2010
Dialog: 10102
In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung, was ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
Absperreinrichtungen sind Druckgeräte im Sinne der Druckgeräteverordnung (14. GPSGV) und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: - sie weisen ein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf und - sind für einen max. zulässigen Druck von > 0,5 bar vorgesehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist u.a. Voraussetzung für das Inverkehrbringen, dass sie den Beschaffenheitsanford ...
Stand: 17.08.2009
Dialog: 8626
Ein Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes - GPSG ist generell verpflichtet, die sich aus dem GPSG, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und anzuwendenden EG-Richtlinien ergebenden Anforderungen und Pflichten zu erfüllen, ohne dass es dazu einer besonderen vertraglichen Vereinbarung bedarf. Beschaffenheitsanforderungen werden auf Grund ...
Stand: 13.08.2009
Dialog: 8470
Die Verwendung und die Vergabebedingungen von Gütesiegeln ist - mit Ausnahmen des GS-Zeichens - nicht gesetzlich geregelt. Gütesiegel werden von verschiedenen Institutionen aufgrund der von ihnen aufgestellten Regeln vergeben. Ein Missbrauch privater Gütesiegel - zumal wenn sie markenrechtlich geschützte Begriffe wie "TÜV" verwenden - kann durch die Prüfinstitutionen zivilrechtlich beanstandet wer ...
Stand: 23.07.2009
Dialog: 8355
Zu 1: Die Anwendung von Normen ist immer freiwillig. Der Hersteller muss die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Richtlinien einhalten.Bei Anwendung von harmonisierten Normen besteht die Vermutung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Wendet der Hersteller diese Normen nicht an, muss er gegenüber den Marktaufsichtsbehörden explizit nachweisen könne ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6650
Die VBG 5 "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" ist aufgehoben worden.Dafür gilt nunmehr die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schafft die Voraussetzungen, berufsgenossenschaftliche und staatliche Vorschriften als widerspruchfreien Regelungskomplex für alle Arbeitsmittel zu gestalten. Diesem Ziel dienen ganz wesentlich die Anhänge 1 und 2 der Verordnung, die inhaltich und sprachlich nicht ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 1895
Bei Maschinen, die beim Inverkehrbringen aus Ihrer Sicht nicht dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSG in Verbindung mit der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) und der RL 98/37/EG entsprechen, sollten Sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde einschalten. Eine Behördensuche bietet die BAuA-Übersicht zu den Zuständigkeiten der Bundesländer. Es besteht die Möglichk ...
Stand: 04.01.2008
Dialog: 6296
Zu 1. und 2.) Allgemeine Anforderungen zum Inverkehrbringen derartiger Produkte werden im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) beschrieben.Bei derartigen Arbeitsmaschinen handelt es sich des Weiteren um Maschinen im Sinne neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) i.V.m. der Maschinenrichtlinie (98/37/EG). Auf Anh ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5966
Ja, auch Möbel (hier Wickeltisch) fallen in den Geltungsbereich des ProdSG, da sie als Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 (1) Ziffer 2 ProdSG anzusehen sind.Sie unterliegen in der Regel jedoch keiner Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 1 ProdSG und dürfen dementsprechend auch nicht mit einer CE- Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Durch den Hersteller ist jedoch sicherzustellen, dass Möbel ...
Stand: 15.05.2007
Dialog: 576
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Schnelllauftor um eine Maschine im Sinne der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) i.V.m. der RL 98/37/EG. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist entsprechend den dort gemachten Vorgaben durchzuführen, die Einhaltung der Ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) i. ...
Stand: 04.01.2007
Dialog: 5168
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wurden zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst. Die Vorschriften beziehen sich hauptsächlich, wenn man die überwachungsbedürftigen Anlagen nicht mit berücksichtigt, auf das Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln bzw. Produkten. Eine Autowaschstraße gilt als technisches Arbeitsmittel. F ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2658