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Darf man in Bezug auf die Standsicherheit 2 bis 3 Gitterboxen auf eine Palette stellen?

KomNet Dialog 21334

Stand: 20.04.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung

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Frage:

Darf man in Bezug auf die Standsicherheit 2 bis 3 Gitterboxen auf eine Palette stellen?

Antwort:

Eine Gitterbox ist ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 (1) BetrSichV dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber

1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Wie bei wikipedia erläutert wird ist eine Gitterbox oder Gitterboxpalette, kurz Gibo, ein aus einer Stahlrahmen-Gitter-Konstruktion bestehendes Ladehilfsmittel in der Fördertechnik. Vier Füße ermöglichen die Aufnahme der Gitterbox mittels eines Gabelstaplers von allen vier Seiten. Zur Stapelung der Boxen sind Stellwinkelaufsätze angebracht.

Eine bestimmungsgemäße Benutzung liegt unserer Einschätzung nach nicht vor, wenn Gitterboxen auf eine Palette gestellt werden, und ist somit auch nicht zulässig.