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Ich suche Informationen zum Thema Lärmschutzverordnung in öffentlichen Schulen.

Grenzwerte für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung enthalten. Gehörgefährdender Lärm liegt ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) vor (siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" GUV-V B3). Dieser Beurteilungspegel ist allerdings der Mittelwert über ein 8h Arbeitstag und wird nach DIN 45645 Teil 2 ermittelt. Rechnerisch müsste ein Pegel von ca. 92 dB(A) über ...

Stand: 24.05.2006

Dialog: 2446